Friedhof Steinwedel

Für die Friedhöfe in Steinwedel und Ramhorst gilt die im Oktober 2023 aktualisierte Friedhofsordnung. Danach besteht jetzt auch die Möglichkeit, eine Grabstätte, die von den Angehörigen gepflegt wird, schon fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit an die Kirchengemeinde zurückzugeben. Die Grabstätte wird dann von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät und für die restliche Ruhezeit (max. fünf Jahre) weitergepflegt.

Die Kirchengemeinde sieht sich in besonderer Verantwortung die Schöpfung zu bewahren. Zum Schutz der Moore ist daher die Verwendung von torfhaltiger Erde und Blumenerde nicht mehr gestattet. Es sollen auch keine solar- oder batteriebetriebenen Kerzen, Leuchten oder Lichterketten mehr aufgestellt werden, um Sondermüll zu vermeiden. Pflanzenschutz- und Wildkrautbekämpfungsmittel dürfen auf dem Friedhof nicht mehr eingesetzt werden. Dies gilt auch auf den Wegen, die ihr Erscheinungsbild dementsprechend ändern werden. Das Belegen der Grabstäten mit Kies, Splitt und wasserundurchlässiger Folie war schon nach der alten Friedhofsordnung nicht erlaubt. Dies gilt auch weiterhin.

Zusammen mit der Friedhofsordnung hat der Kirchenvorstand ebenfalls eine neue Gebührenordnung beschlossen und die Preise nach acht Jahren angepasst. Die neuen Ordnungen sind bereits in Kraft getreten und können hier auf der Internetseite der Kirchengemeinde oder im Gemeindebüro eingesehen werden.

Die wesentlichen Vorschriften zu unserem Friedhof haben wir unten im Downloadbereich zusammengestellt. Insbesondere stehen dir hier die Friedhofsordnung, die Gestaltungsrichtlinien für den Friedhof sowie die Gebührenordnung für den Friedhof in Steinwedel zur Verfügung.

Bilder von den verschiedenen Grabstätten und die entsprechenden Gebühren findest du auf der Homepage der Friedhofsverwaltung unseres Kirchenkreises.

Hilfe im Trauerfall

In den schwersten Stunden im Leben, wenn man Abschied von einem nahen Angehörigen nehmen muss, tut eine seelsorgerliche Begleitung gut, um Trost zu bekommen. Unsere Pastorinnen und Pastoren sind gerne bereit, Beistand zu geben und auch sterbende Menschen zu begleiten. Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen nicht nur vor der schweren Aufgabe, Abschied zu nehmen. Du musst in kurzer Zeit viele Dinge entscheiden - und das in der Zeit, in der du trauerst. Scheu dich daher nicht, dir vorher Gedanken zu machen und mit deinen Angehörigen über ihre Beerdigung sprechen.

Möchtest du eine kirchliche Beerdigung? Im Falle eines Todes wird sich das beauftragte Bestattungsunternehmen mit der Kirchengemeinde in Verbindung setzen, wenn sie nicht vorher durch die Angehörigen benachrichtigt wurde. Eine kirchliche Bestattung setzt voraus, dass die verstorbene Person bei ihrem Tod Mitglied einer evangelischen Kirche war. Nur in seelsorglich begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Die Entscheidung trifft in diesem Fall der bzw. die verantwortliche Pastorin.

Welches Bestattungsunternehmen soll beauftragt werden? Welche Form der Bestattung soll es sein? In Absprache mit Dir wird der Bestatter dann einen Termin für die Trauerfeier und die Beisetzung vereinbaren. Alle weiteren organisatorischen Fragen kannst Du an das Bestattungsunternehmen abgeben.

Weitere Informationen zum Vorgehen bei einem Trauerfall erhalten Sie auch bei uns im Gemeindebüro.

Historisches zum Friedhof

Einige wenige Grabsteine an der Südseite der Petri-Kirche erinnern noch daran, dass sich bis 1750 der Friedhof der Kirchengemeinde auf der Südseite der Kirche befand. Seitdem besteht der Friedhof auf der gegenüberliegenden Seite der Dorfstraße.

1961 wurde eine Aussegnungshalle auf dem Friedhof eingerichtet, doch finden bis heute die Trauerfeiern der Kirchengemeinde in der Kirche statt. 2008 wurde das Ehrengräberfeld des Friedhofs neu gestaltet. Hier liegen 11 Personen begraben, die im 2. Weltkrieg in Steinwedel und Umgebung zu Tode kamen.